+++Bericht aus der Ratssitzung +++

+++ Bericht aus der gestrigen Ratssitzung – so habe(n) ich / wir es wahrgenommen +++

In der gestrigen Ratssitzung stand die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer im Mittelpunkt. Am Ende konnten wir die 990 Prozent bei der Grundsteuer B nicht verhindern. SPD und CDU haben sich mit ihrer Mehrheit durchgesetzt und die Erhöhung in dieser Form beschlossen.
Zu Beginn der Beratung wurde ausführlich dargelegt, weshalb diese Steueranpassung aus Sicht der Verwaltung notwendig sei. Die schwierige Haushaltslage ist bekannt. Auch wir bestreiten nicht, dass Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich sind. Entscheidend ist jedoch die Frage, wie diese Maßnahmen ausgestaltet werden und wie ausgewogen die Lasten verteilt werden.
 
Im weiteren Verlauf wurde unser Änderungsantrag diskutiert. Ziel war es, die Entwicklung der Hebesatzsteigerungen seit 2012 in den Blick zu nehmen und die Belastung privater Haushalte nicht weiter einseitig zu erhöhen. Seitens der CDU wurde eingewandt, unser Antrag vermittle ein falsches Bild, da Unternehmen absolut betrachtet höhere Steuerbeträge zahlen würden. Das haben wir nie bestritten. Unsere Argumentation bezog sich ausdrücklich auf die Entwicklung der prozentualen Hebesatzsteigerungen und auf die Frage, wer in den vergangenen Jahren die Hauptlast getragen hat. Hier zeigt sich über Jahre hinweg eine deutliche Verschiebung zulasten privater Haushalte.
 
Weiter wurde vorgetragen, Unternehmen könnten bei einer stärkeren Erhöhung abwandern. Zudem wurde auf ihr Engagement bei Stadtfesten und Veranstaltungen verwiesen. Dieses Engagement erkennen wir ausdrücklich an. Dennoch dürfen steuerpolitische Entscheidungen nicht von Sponsoringüberlegungen abhängig gemacht werden. Maßstab müssen Leistungsfähigkeit, Fairness und langfristige Stabilität sein.
 
Besonders irritierend empfanden wir die Wortbeiträge der SPD. Uns wurde vorgeworfen, unfair zu handeln, weil wir unsere politische Position öffentlich vertreten. Darüber hinaus wurde die Mehrbelastung mit einem Vergleich aus einem Gesellschaftsspiel relativiert. Es gehe lediglich um 1 Euro bis 3,59 Euro im Monat. Für uns ist die Aussage, eine Belastung sei gering, keine tragfähige Begründung für eine Steuererhöhung. Entscheidend ist die Gesamtentwicklung.
 
Ein Rentner zahlt die Grundsteuer aus bereits versteuertem Einkommen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer. Beide tragen die Belastung aus ihrem Nettoeinkommen, ohne vergleichbare steuerliche Anrechnungsmöglichkeiten. Unternehmen können hingegen die Gewerbesteuer nach § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen, was private Haushalte nicht können. Zudem bemisst sich die Gewerbesteuer am Gewinn und kann durch betriebliche Ausgaben beeinflusst werden. Diese strukturellen Unterschiede müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
 
Wer die Entwicklung seit 2012 betrachtet, erkennt eine erhebliche Steigerung der Hebesätze. Hinzu kommt die Neubewertung der Grundsteuermessbeträge. Gerade viele Eigentümer älterer Zechenhäuser in Selm haben bereits deutliche Mehrbelastungen erfahren. Gleichzeitig steigen Renten und Löhne nicht in einem Umfang, der solche Entwicklungen automatisch ausgleicht. CO₂-Abgabe, steigende Heizkosten und höhere Energiepreise verschärfen die Situation zusätzlich.
Ein weiterer Punkt wird aus unserer Sicht zu wenig beachtet: Diese Steuererhöhung war ursprünglich erst für 2027 als Absichtserklärung im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen. Damals ging man von einem Effekt von rund 2,55 Millionen Euro aus. Inzwischen bewegt sich das Defizit in Richtung 9 Millionen Euro. Das zeigt, dass die strukturelle Problematik deutlich größer ist. Die Frage, ob wir in einigen Jahren erneut über weitere Erhöhungen sprechen müssen, ist daher keineswegs unrealistisch.
 
Positiv aufgenommen haben wir, dass die Grünen und die UWG das Kernproblem ebenfalls benannt haben. Auch dort wurde deutlich, dass es nicht nur um absolute Beträge geht, sondern um die langfristige Entwicklung der Hebesätze und um eine ausgewogene Lastenverteilung.
 
Auch die AfD hat erkennen lassen, dass sie den strukturellen Kern der Problematik verstanden hat. Gleichwohl folgte sie am Ende dem Weg, dem Bürgermeister einen Vertrauensvorschuss zu geben, und stimmte den 990 Prozent zu.
 
Unsere Position richtet sich nicht gegen Unternehmen. Sie richtet sich gegen eine aus unserer Sicht unausgewogene Entwicklung der Hebesatzsteigerungen. Ehrlich gesagt hätten wir nie gedacht, einmal eine aus unserer Sicht sozial ausgewogene Argumentation gerade gegenüber Parteien verteidigen zu müssen, die „sozial“ oder „christlich“ im Namen tragen. Politik sollte sich nicht an Bezeichnungen messen lassen, sondern an ihren konkreten Entscheidungen.
 
Das Verständnis von politischer Auseinandersetzung, das in der Debatte deutlich wurde, bereitet uns Sorge.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat uns in der Sitzung vorgeworfen, unfair zu handeln, weil wir unsere Position öffentlich vertreten. Kritik an politischen Argumenten ist legitim. Dafür ist eine Ratssitzung da. Kritik an der bloßen öffentlichen Vertretung einer Position hingegen wirft Fragen zum Verständnis von politischem Wettbewerb auf.
 
Demokratie lebt vom politischen Pluralismus. Unterschiedliche Meinungen müssen öffentlich vertreten und kontrovers diskutiert werden können. Mehrheiten entscheiden, Minderheiten kontrollieren und kritisieren. Opposition ist kein Störgeräusch, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil demokratischer Kontrolle.
Wer Kritik an Mehrheitsentscheidungen bereits als unfair empfindet, sollte sich ernsthaft fragen, welches Verständnis von demokratischer Auseinandersetzung dahintersteht. Transparenz und Widerspruch sind kein Problem der Demokratie. Sie sind ihre Stärke.
 
Wenn Kritik nur dann willkommen ist, wenn sie die eigene Linie unterstützt, dann wird aus politischem Wettbewerb bloße Zustimmungskultur. Genau das kann nicht unser Anspruch sein.
 
HB
Bild: KI-generiert