Flexibilisierung OGS
Die Verwaltung erläutert in ihrer Stellungnahme, dass die Anträge zur Befreiung von der OGS-Teilnahme bereits beispielhafte, jedoch nicht abschließende Gründe vorsehen. Eltern könnten sowohl einmalige als auch regelmäßige Freistellungen beantragen. Neben Sportvereinen, Musikschule, Jugendgruppen oder Therapien seien ausdrücklich auch andere private oder familiäre Gründe möglich. Damit bestehe bereits eine hinreichende Flexibilität.

