Flexibilisierung OGS

Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport am Montag, 01.09.2025, 17:00 Uhr, im Sitzungssaal der Burg Botzlar, Selm.

In dem Ausschuss wurde der Antrag der Fraktion für Demokratie sowie des Ratsherrn Buchalik vom 30.06.2025 behandelt. Mit dem Antrag wird gefordert, flexiblere Teilnahmeregelungen für die Offene Ganztagsschule (OGS) einzuführen und einen kommunalen Leitfaden zur Umsetzung des künftigen Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz zu erstellen. Ratsherr Buchalik begründet den Antrag damit, dass er von Eltern angesprochen worden sei, die in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten und sich dennoch an einem Tag in der Woche selbst um ihre Kinder kümmern möchten. Ziel sei es, den Eltern größere Handlungsspielräume einzuräumen, ohne die grundsätzliche Teilnahme an der OGS infrage zu stellen.

Die Verwaltung erläutert in ihrer Stellungnahme, dass die Anträge zur Befreiung von der OGS-Teilnahme bereits beispielhafte, jedoch nicht abschließende Gründe vorsehen. Eltern könnten sowohl einmalige als auch regelmäßige Freistellungen beantragen. Neben Sportvereinen, Musikschule, Jugendgruppen oder Therapien seien ausdrücklich auch andere private oder familiäre Gründe möglich. Damit bestehe bereits eine hinreichende Flexibilität.

Die Schulleitung der Grundschule „Auf den Äckern“ bestätigt, dass die Schulen sich erlassgemäß verhalten und den Eltern die Möglichkeit bieten, ihre Kinder an einem Tag in der Woche vorzeitig abzuholen. Auf die ausdrückliche Nachfrage von Ratsherrn Buchalik, ob auch nicht institutionell gebundene Gründe, etwa gemeinsames Musizieren in der Familie, anerkannt würden, stellt die Verwaltung klar, dass auch solche individuellen Gründe berücksichtigt werden.

Die Verwaltung machte deutlich, dass die bestehenden Regelungen den Eltern bekannt seien und die im Antrag genannten Punkte bereits abgedeckt würden und man erlasskonform handle. Somit bestehe aus ihrer Sicht kein zusätzlicher Handlungsbedarf, ein Leitfaden sei nicht erforderlich. Die Intention des Antrags war zwar nachvollziehbar, er greife jedoch keine neuen Regelungen auf. Insofern wurde der Antrag nicht weiterverfolgt, sondern zur Kenntnis genommen.