Ganztagsbetreuung in Selm: Antrag zur finanziellen Absicherung abgelehnt
In der Ratssitzung am 19.03.2026 wurde über unseren Änderungsantrag zur Vorlage 2026/021 entschieden. Das Ergebnis ist eindeutig: SPD und CDU haben den Antrag geschlossen abgelehnt. Lediglich 6 Stimmen waren dafür, 2 Ratsmitglieder haben sich enthalten.
Doch worum ging es konkret?
Ausgangslage: Große Investitionen, offene Finanzierung
Mit der Vorlage 2026/021 wurde der Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Selmer Grundschulen weiter vorangetrieben. Konkret geht es um Investitionen in Höhe von rund 15,9 Millionen Euro, ergänzt um dauerhaft anfallende Betriebskosten.
Gleichzeitig besteht ab dem 01.08.2026 ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Dieses Ziel ist richtig und notwendig. Die entscheidende Frage ist jedoch:
Wer trägt die Kosten?
Das strukturelle Problem: Unklare Finanzierung durch das Land
Nach der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen gilt das Konnexitätsprinzip. Es besagt, dass das Land die Kosten tragen muss, wenn es den Kommunen neue Aufgaben überträgt.
In der aktuellen Umsetzung ist jedoch genau diese vollständige Finanzierung nicht eindeutig geregelt. Eine klare gesetzliche Grundlage zur verbindlichen Kostenübernahme fehlt.
Für die Stadt Selm entsteht daraus ein erhebliches finanzielles Risiko.
Unser Änderungsantrag: Absicherung statt Stillstand
Unser Antrag richtete sich nicht gegen den Ausbau der Ganztagsbetreuung.
Im Gegenteil:
Es ging darum, die Umsetzung finanziell abzusichern und rechtlich sauber zu begleiten.
Dabei standen drei Punkte im Mittelpunkt:
1. Transparenz schaffen
Die tatsächliche Finanzierungslücke sollte konkret beziffert werden.
Nur wenn klar ist, welche Kosten tatsächlich bei der Stadt verbleiben, können verantwortungsvolle Entscheidungen getroffen werden.
2. Rechtliche Absicherung stärken
Die Stadt Selm hat bereits im Jahr 2025 angekündigt, sich an einer Musterklage des Städte- und Gemeindebundes zu beteiligen. Der grundsätzliche Weg war damit bereits vorgezeichnet.
Unser Änderungsantrag setzte genau hier an.
Es ging nicht darum, eine Klage neu anzustoßen, sondern darum, diese Position politisch zu stärken und im Rat klar zu verankern.
Denn bislang handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsentscheidung. Diese ist rechtlich zulässig, entfaltet jedoch eine geringere Wirkung als ein ausdrücklich beschlossener politischer Wille.
Ein Ratsbeschluss hätte die Position der Stadt gegenüber dem Land deutlich gestärkt.
3. Klare Position gegenüber dem Land
Die Stadt sollte gegenüber dem Land eindeutig festhalten, dass das Konnexitätsprinzip aus ihrer Sicht nicht gewahrt ist.
Ziel war es, die vollständige Übernahme der Investitions- und Betriebskosten einzufordern und dies auch formal zu dokumentieren.
Wichtig: Der Antrag hätte nichts blockiert
Ein zentraler Punkt ist besonders wichtig:
Unser Änderungsantrag hätte den Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht gestoppt.
Die Maßnahmen wären weiter umgesetzt worden.
Der Antrag hätte lediglich sichergestellt, dass die Stadt ihre finanziellen Interessen parallel wahrt.
Folgen der Ablehnung
Mit der Ablehnung dieses Antrags wurde aus unserer Sicht eine wichtige Chance vergeben.
Denn ohne klare Absicherung besteht die Gefahr, dass:
- ein erheblicher Teil der Kosten bei der Stadt verbleibt
- der städtische Haushalt weiter unter Druck gerät
- andere wichtige Investitionen künftig eingeschränkt werden
Die Verwaltung selbst weist bereits auf eine angespannte finanzielle Situation hin.
Einordnung: Verantwortung im Umgang mit Steuergeld
Die zentrale Frage bleibt:
Wie gehen wir mit öffentlichen Mitteln um?
Wenn Entscheidungen auf Landes- oder Bundesebene getroffen werden, dürfen die finanziellen Folgen nicht einseitig auf die Kommunen verlagert werden.
Genau hier setzte unser Änderungsantrag an.
Fazit
Wir stehen klar zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Selm.
Gleichzeitig stehen wir für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik.
Beides gehört zusammen.
Die Stadt ist bereits auf einem richtigen Weg. Unser Antrag hätte dafür gesorgt, dass dieser Weg auch politisch klar getragen und gegenüber dem Land deutlich vertreten wird.
Dass dieser Ansatz keine Mehrheit gefunden hat, ist aus unserer Sicht eine Fehlentscheidung.
Für Euch
Heiko von Stark für Selm

