OGS ab 2026: Was kommt und was bedeutet das für Selm?

🧒 OGS in NRW: Was kommt ab 2026 – und was bedeutet das für Selm?

Viele Familien in Selm haben sich nach dem Ratsbeschluss zur Einstellung der Übermittagsbetreuung (ÜMI) im Dezember 2023 gefragt: Wie geht es weiter mit der flexiblen Betreuung an unseren Grundschulen?
Wir haben nicht nur aufmerksam zugehört, sondern auch selbst beim zuständigen Ministerium nachgehakt – und jetzt liegt eine offizielle Antwort vor.

📌 Der neue OGS-Erlass ab 01.08.2026

Das Land NRW hat im Juli 2024 einen neuen Erlass zur Offenen Ganztagsschule (OGS) beschlossen. Dieser tritt zum 01. August 2026 in Kraft. Die Kernaussagen:

  • OGS bleibt ein verbindliches Ganztagsangebotmit Betreuungszeiten bis 15:00 oder 16:00 Uhr.

  • Eine weitere Abholzeit für alle Kinder (z. B. 14:00 Uhr) ist nicht vorgesehen.

  • Ausnahmen sind möglich, z. B. bei regelmäßigen Terminen im Sportverein, der Musikschule, bei Therapie oder Ehrenamt.

  • Spontane Abmeldungen oder private Gründe bleiben die absolute Ausnahme.

  • Die Beiträge und Staffelungen werden weiterhin kommunal geregelt. Eine Entlastung bei reduziertem Betreuungsbedarf ist nicht vorgesehen.

Der neue Erlass liegt (Stand Mai 2025) noch nicht in veröffentlichter Fassung vor – bis dahin gilt weiter die bestehende Regelung (BASS 12-63 Nr. 2).

🎯 Unsere Position:

Die angekündigte Flexibilität ist keine echte Wahlfreiheit, sondern betrifft nur Sonderfälle. Familien brauchen aber verlässliche, flexible und alltagstaugliche Lösungennicht starre Modelle, die an der Lebensrealität vorbeigehen.

Wir fordern:

  • Ein kommunales Angebot, das den Betreuungsbedarf der Familien ernst nimmt

  • Eine offene Diskussion über Alternativen zur ÜMI

  • Sozial gerechte Beiträge – unabhängig vom Wohnort oder der Schule

💬 Deine Meinung zählt!

👉 Teile deine Erfahrungen mit der aktuellen OGS oder dem Wegfall der ÜMI.
👉 Unterstütze unsere Forderung nach mehr Wahlfreiheit.
👉 Mach mit – für ein Selm, das Familien stärkt statt sie zu bevormunden.