🧒 OGS in NRW: Was kommt ab 2026 – und was bedeutet das für Selm?
Viele Familien in Selm haben sich nach dem Ratsbeschluss zur Einstellung der Übermittagsbetreuung (ÜMI) im Dezember 2023 gefragt: Wie geht es weiter mit der flexiblen Betreuung an unseren Grundschulen?
Wir haben nicht nur aufmerksam zugehört, sondern auch selbst beim zuständigen Ministerium nachgehakt – und jetzt liegt eine offizielle Antwort vor.
📌 Der neue OGS-Erlass ab 01.08.2026
Das Land NRW hat im Juli 2024 einen neuen Erlass zur Offenen Ganztagsschule (OGS) beschlossen. Dieser tritt zum 01. August 2026 in Kraft. Die Kernaussagen:
OGS bleibt ein verbindliches Ganztagsangebot – mit Betreuungszeiten bis 15:00 oder 16:00 Uhr.
Eine weitere Abholzeit für alle Kinder (z. B. 14:00 Uhr) ist nicht vorgesehen.
Ausnahmen sind möglich, z. B. bei regelmäßigen Terminen im Sportverein, der Musikschule, bei Therapie oder Ehrenamt.
Spontane Abmeldungen oder private Gründe bleiben die absolute Ausnahme.
Die Beiträge und Staffelungen werden weiterhin kommunal geregelt. Eine Entlastung bei reduziertem Betreuungsbedarf ist nicht vorgesehen.
Der neue Erlass liegt (Stand Mai 2025) noch nicht in veröffentlichter Fassung vor – bis dahin gilt weiter die bestehende Regelung (BASS 12-63 Nr. 2).
🎯 Unsere Position:
Die angekündigte Flexibilität ist keine echte Wahlfreiheit, sondern betrifft nur Sonderfälle. Familien brauchen aber verlässliche, flexible und alltagstaugliche Lösungen – nicht starre Modelle, die an der Lebensrealität vorbeigehen.
Wir fordern:
Ein kommunales Angebot, das den Betreuungsbedarf der Familien ernst nimmt
Eine offene Diskussion über Alternativen zur ÜMI
Sozial gerechte Beiträge – unabhängig vom Wohnort oder der Schule
💬 Deine Meinung zählt!
👉 Teile deine Erfahrungen mit der aktuellen OGS oder dem Wegfall der ÜMI.
👉 Unterstütze unsere Forderung nach mehr Wahlfreiheit.
👉 Mach mit – für ein Selm, das Familien stärkt statt sie zu bevormunden.


