Unsere Anträge und Anfragen im Rat und in den Ausschüssen

Politik muss nachvollziehbar sein. Deshalb dokumentieren wir hier unsere bisherigen Anträge, Anfragen und politischen Initiativen im Rat der Stadt Selm sowie in den Ausschüssen.

Statusübersicht

🟢 Umgesetzt
🟡 In Prüfung / offen
🔵 Prüfung erfolgt / alternative Lösung
⚪ Zurückgezogen
🔴 Abgelehnt
🟡 Antwort ausstehend

Stadtbibliothek Selm – Eigentumsverhältnisse und Raumnutzung

Datum: 09.06.2026 | Art: Anfrage | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum geht es?

Die Stadtbibliothek Selm ist eine wichtige Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge. Im Rahmen der Diskussion zur Haushaltskonsolidierung haben wir vorgeschlagen, die Bibliothek in eigene Räumlichkeiten der Stadt zu verlagern, um Mietkosten einzusparen. Die Verwaltung teilte daraufhin mit, dass die Bibliothek bereits in stadteigenen Räumlichkeiten untergebracht sei.

Da diese Aussage mit den uns vorliegenden Informationen nicht in Einklang zu bringen ist, haben wir eine Anfrage gestellt, um die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu klären.

Was haben wir gefragt?

Wir bitten die Verwaltung um schriftliche Auskunft darüber, in wessen Eigentum das Gebäude steht, in dem die Stadtbibliothek aktuell untergebracht ist, und ob es sich bei den genutzten Räumlichkeiten um städtisches Eigentum, angemietete Flächen oder eine sonstige Nutzungsform handelt.

Unsere Position

Transparenz über kommunales Eigentum und Mietverhältnisse ist eine Grundvoraussetzung für eine sachliche Haushaltsdiskussion. Wer Einsparpotenziale ernsthaft prüfen will, muss zunächst wissen, welche Kosten tatsächlich anfallen und welche Handlungsoptionen bestehen. Diese Anfrage dient genau diesem Ziel.

Aktueller Stand

Die Anfrage wurde am 9. Juni 2026 eingereicht. Eine Antwort der Verwaltung steht noch aus.

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🟢 Beantwortet

Sicherheit an der Ludgerischule – Anfrage nach Vorfall vom 27. Mai 2026

Datum: 27.05.2026 | Art: Anfrage | Antwort: 02.06.2026 | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum ging es?

Ein Vorfall an der Ludgerischule hat bei vielen Familien Fragen und Verunsicherung ausgelöst. Mehrere Eltern haben sich mit ihren Sorgen an uns gewandt. Wir haben daraufhin eine Anfrage an den Bürgermeister gerichtet, um eine sachliche Einordnung der Situation zu erhalten und zu klären, ob bestehende Schutzmaßnahmen als ausreichend bewertet werden.

Was hat die Verwaltung geantwortet?

Der Vorfall ist der Verwaltung bekannt. Ein Mann wurde zunächst an der Selma-Lagerlöf-Sekundarschule gesichtet, woraufhin die Polizei gerufen wurde. Derselbe Mann soll anschließend zur Ludgerischule gelaufen sein und dort Kinder an den Außen-WCs angesprochen haben. Ein vergleichbarer Vorfall mit derselben Person hatte sich bereits Ende 2025 an der Sekundarschule ereignet.

Zu bestehenden Sicherheitskonzepten teilt die Verwaltung mit, dass Absprachen im konkreten Einzelfall erfolgen. Regelmäßige strukturierte Abstimmungen zwischen Schulträger, Schulleitung, Polizei und Ordnungsbehörden finden nicht statt. Gemeinsame Dienste von Ordnungsamt und Polizei gibt es lediglich mit dem Schwerpunkt Schulwegsicherung.

Sicherheitsrelevante Schwachstellen an der Ludgerischule seien bewertet worden und würden im Zuge der geplanten Erweiterung des Schulgebäudes erneut überprüft. Kurzfristige bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes sieht die Verwaltung nicht als möglich an. Für organisatorische Maßnahmen verweist sie auf die Zuständigkeit der Schulleitung. Kameraüberwachung ist vorhanden, darf aus Datenschutzgründen jedoch nur außerhalb der Schulnutzungszeiten aufzeichnen.

Unsere Bewertung

Die Antwort der Verwaltung zeigt, dass der Vorfall kein Einzelfall war. Dass ein vergleichbarer Vorfall mit derselben Person bereits Ende 2025 bekannt war, macht deutlich, dass das Thema Schulwegsicherheit und Schutz auf dem Schulgelände weiter beobachtet werden muss.

Dass strukturierte Sicherheitskonzepte fehlen und kurzfristige Verbesserungen pauschal ausgeschlossen werden, nehmen wir zur Kenntnis. Wir werden das Thema weiter im Blick behalten und bei Bedarf erneut aktiv werden.

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🟡 In Beratung

Anzahl ehrenamtlicher stellvertretender Bürgermeister überprüfen – Einsparpotenziale in eigenen Strukturen prüfen

Datum: 19.05.2026 | Art: Prüfantrag | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum geht es?

Die Stadt Selm befindet sich in einer finanziell angespannten Lage. Haushaltskonsolidierung darf aus unserer Sicht nicht ausschließlich bei Bürgern, Vereinen und freiwilligen Leistungen ansetzen. Politische Glaubwürdigkeit erfordert, dass die Politik zunächst auch die eigenen Strukturen auf Einsparpotenziale überprüft.

Wir haben daher beantragt zu prüfen, ob die Anzahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Selm rechtssicher reduziert werden kann und welche finanziellen Einsparungen sich daraus ergeben würden.

Was wird beantragt?

Die Verwaltung soll dem Rat schriftlich darlegen, ob eine Reduzierung auf eine Person nach dem Kommunalrecht des Landes Nordrhein-Westfalen rechtlich zulässig ist. Darüber hinaus sollen die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Auswirkungen einer solchen Reduzierung sowie die konkreten finanziellen Einsparungen benannt werden. Sollte eine Reduzierung auf eine Person nicht möglich sein, soll die Verwaltung die niedrigste rechtlich zulässige Anzahl benennen.

Unsere Position

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister ist gesetzlich geregelt und kann vom Rat nicht individuell angepasst werden. Einsparungen in diesem Bereich sind daher ausschließlich über die Anzahl der Funktionen möglich. Vergleichbare Prüfungen wurden bereits in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen durchgeführt und sind damit weder ungewöhnlich noch sachfremd.

Dieser Antrag zielt ausdrücklich nicht darauf ab, demokratische Strukturen zu schwächen. Es geht um eine sachliche und ergebnisoffene Prüfung, ob auch innerhalb politischer Repräsentationsstrukturen ein Beitrag zur Konsolidierung geleistet werden kann.

Aktueller Stand

Der Antrag wurde am 19. Mai 2026 eingereicht und wird in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Selm beraten und zur Abstimmung gestellt.

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🟡 In Beratung

Jugendschutz in Selm ernst nehmen – Testkäufe und Kontrollen gegen den illegalen Verkauf von „Vapes"

Datum: 11.05.2026 | Art: Antrag | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum geht es?

Der Verkauf von E-Zigaretten und sogenannten Vapes an Minderjährige ist gesetzlich verboten. Aus Schulen, der Jugendarbeit und der Elternschaft wird jedoch zunehmend berichtet, dass diese Produkte unter Jugendlichen weit verbreitet sind. Die Fraktion FDP # Stark für Selm hat daher einen Antrag eingebracht, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Stadtgebiet Selm wirksamer durchzusetzen.

Was wird beantragt?

Der Antrag umfasst drei konkrete Maßnahmen:

Erstens soll die Verwaltung regelmäßige und unangekündigte Kontrollen bei Kiosken, Trinkhallen, Tankstellen und weiteren Verkaufsstellen durchführen, die Tabakwaren, E-Zigaretten oder Vapes anbieten.

Zweitens soll geprüft werden, inwieweit Testkäufe zur Aufdeckung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz eingesetzt werden können. Testkäufe gelten als wirksames Instrument, um realitätsnah zu überprüfen, ob Alterskontrollen tatsächlich stattfinden.

Drittens soll die Verwaltung Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen prüfen, um Kontrollmaßnahmen zu bündeln, Erfahrungen auszutauschen und den personellen sowie finanziellen Aufwand gering zu halten.

Unsere Position

Jugendschutz darf nicht auf dem Papier enden. Solange gesetzliche Vorgaben nicht konsequent kontrolliert werden, besteht die Gefahr, dass Minderjährige weiterhin unkompliziert Zugang zu suchtgefährdenden Produkten erhalten. Schulen können pädagogisch reagieren, haben aber keinen Einfluss auf die Verkaufsstrukturen außerhalb des Schulgeländes. Hier ist die Kommune gefordert.

Testkäufe stärken nicht nur die Kontrolle, sondern auch das Bewusstsein im Einzelhandel für die gesetzliche Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Eine interkommunale Lösung hält dabei den Aufwand für Selm überschaubar.

Aktueller Stand

Der Antrag wurde am 11. Mai 2026 eingereicht und wird in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Selm beraten und zur Abstimmung gestellt.

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🔴 Abgelehnt

Ausschüttungen der Sparkasse an der Lippe zur Entlastung des städtischen Haushalts

Datum: 22.04.2026 | Art: Prüfantrag | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum ging es?

Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Selm haben wir beantragt zu prüfen, ob Ausschüttungen der Sparkasse an der Lippe an die Trägerkommunen grundsätzlich möglich sind.

Ziel des Antrags war keine einseitige Forderung an die Sparkasse, sondern eine sachliche und ergebnisoffene Prüfung gemeinsam mit den beteiligten Kommunen und der Sparkasse an der Lippe.

Unsere Position

Wer über Haushaltskonsolidierung spricht, muss auch bereit sein, bestehende Einnahmepotenziale offen zu prüfen. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten darf es keine Denkverbote geben.

Eine mögliche Ausschüttung hätte dazu beitragen können, kommunale Handlungsspielräume zu erweitern, freiwillige Leistungen zu sichern und wichtige Infrastruktur zu erhalten.

So war die Beratung im Rat

Der Antrag wurde von SPD und CDU ohne Aussprache und ohne inhaltliche Diskussion abgelehnt. Eine sachliche Befassung mit dem Thema fand nicht statt.

Ergebnis

Der Prüfantrag wurde abgelehnt. SPD und CDU verweigerten eine inhaltliche Beratung.

Kurzfazit

Wer Einnahmepotenziale nicht einmal prüfen will, trifft eine politische Entscheidung. Für uns bleibt die Frage offen, warum eine ergebnisoffene Prüfung nicht möglich sein soll.

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🔴 Abgelehnt

Faire Verteilung der Steuerlast bei der Grundsteuer

Datum: 13.02.2026 | Art: Änderungsantrag | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum ging es?

Im Rahmen der Beratung über die neuen Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um die finanzielle Belastung für private Haushalte gerechter zu verteilen.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Grundsteuer B auf 990 Punkte und die Gewerbesteuer auf 515 Punkte festzusetzen. Unser Vorschlag sah stattdessen eine moderate Absenkung der Grundsteuer B auf 950 Punkte und im Gegenzug eine leichte Anpassung der Gewerbesteuer auf 520 Punkte vor.

Unsere Position

Aus unserer Sicht darf die notwendige Haushaltskonsolidierung nicht erneut fast ausschließlich auf dem Rücken der Bürger erfolgen.

Während die Grundsteuer B in Selm seit 2012 massiv gestiegen ist, fiel die Anpassung bei der Gewerbesteuer im gleichen Zeitraum deutlich geringer aus. Unser Ziel war daher keine Verhinderung notwendiger Konsolidierung, sondern eine fairere Lastenverteilung zwischen privaten Haushalten und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Wichtig war uns dabei: Unser Vorschlag war nahezu vollständig gegenfinanziert. Die Abweichung zum Verwaltungsvorschlag lag bei lediglich rund 40.000 Euro innerhalb eines Haushaltsvolumens von rund 35 Millionen Euro.

So war die Beratung im Rat

In der Debatte wurde die schwierige Haushaltslage von allen Fraktionen anerkannt. Kritisiert wurde an unserem Vorschlag insbesondere eine mögliche Mehrbelastung für Unternehmen sowie die Sorge, wirtschaftliche Akteure zusätzlich zu schwächen.

Wir haben dem entgegengehalten, dass Gewerbesteuer an wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt ist, während die Grundsteuer unabhängig von Einkommen oder Ertragslage anfällt und damit viele Bürger unmittelbar belastet.

Unterstützung erhielt unser Antrag von den Grünen. Andere Fraktionen lehnten ihn mit Verweis auf die Haushaltslage, wirtschaftliche Unsicherheiten und die Bewertung der Belastungsverteilung ab.

Ergebnis

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 4 | Nein: 22 | Enthaltung: 4

Kurzfazit

Auch wenn unser Antrag keine Mehrheit fand, haben wir deutlich gemacht, dass Haushaltskonsolidierung aus unserer Sicht sozial ausgewogen erfolgen muss. Wer Bürger dauerhaft stärker belastet, ohne Alternativen ernsthaft zu prüfen, trifft eine politische Entscheidung und keine reine Sachentscheidung.

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🔴 Abgelehnt

Schutz des städtischen Haushalts beim OGS-Ausbau

Datum: 19.03.2026 | Art: Änderungsantrag | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum ging es?

Im Rahmen der Beratungen zum Ausbau der Grundschulstandorte und zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf offene Ganztagsbetreuung haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um die finanziellen Interessen der Stadt Selm besser abzusichern.

Unser Ziel war nicht, den Ausbau zu verhindern. Unser Ziel war, den städtischen Haushalt zu schützen und das Land NRW klar in die finanzielle Verantwortung zu nehmen.

Konkret forderten wir, die Finanzierungslücke transparent offenzulegen, einen möglichen Beitritt zu den laufenden kommunalen Klagen gegen das Land NRW zu prüfen und bei weiteren Umsetzungsschritten Verstöße gegen das Konnexitätsprinzip konsequent zu rügen.

Unsere Position

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist politisch beschlossen worden. Die Umsetzung und die finanziellen Folgen landen jedoch zu einem erheblichen Teil bei den Kommunen.

Für Selm geht es hierbei um Investitionen in Millionenhöhe. Aus unserer Sicht gilt ein einfacher Grundsatz: Wer neue Aufgaben überträgt, muss auch die Kosten vollständig tragen.

Gerade in einer ohnehin angespannten Haushaltslage darf die Stadt solche finanziellen Risiken nicht einfach kommentarlos übernehmen.

So war die Beratung im Rat

Parallel zur Debatte brachten CDU und SPD einen eigenen Änderungsantrag ein, der eine vertiefte Prüfung der baulichen Substanz der Ludgerischule und möglicher Alternativen vorsah. Dieser Antrag wurde beschlossen.

Unser Änderungsantrag zielte auf einen anderen Schwerpunkt, nämlich die rechtliche und finanzielle Absicherung gegenüber dem Land NRW.

In der Diskussion wurde seitens der Verwaltung darauf verwiesen, dass sich die Stadt Selm bereits an einer Musterklage gegen das Land beteilige und das Thema damit grundsätzlich adressiert sei.

Wir haben dennoch darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht eine aktive und transparente Absicherung der kommunalen Interessen erforderlich bleibt.

Ergebnis

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 6 | Nein: 22 | Enthaltung: 2

Kurzfazit

Wir wollten nicht den Ganztag verhindern, sondern verhindern, dass Selm am Ende allein auf den Kosten sitzen bleibt. Die Mehrheit sah dafür keinen zusätzlichen politischen Handlungsbedarf. Aus unserer Sicht bleibt die Frage der vollständigen Finanzierung dennoch hoch relevant.

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🟡 In Prüfung / Rückmeldung ausstehend

Prüfung einer Verlegung des Selmer Wochenmarktes

Datum: 06.02.2026 | Art: Prüfauftrag | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum ging es?

Wir haben beantragt zu prüfen, ob der Selmer Wochenmarkt künftig zu bürgerfreundlicheren Zeiten stattfinden kann, beispielsweise am späten Freitagnachmittag oder am Samstagvormittag.

Hintergrund war die Überlegung, dass die bisherigen Marktzeiten insbesondere für viele Berufstätige wenig attraktiv sind und dadurch ein Teil der Selmer Bürger den Wochenmarkt kaum nutzen kann.

Unsere Position

Der Wochenmarkt ist nicht nur Verkaufsfläche, sondern auch sozialer Treffpunkt und wichtiger Bestandteil des Innenstadtlebens. Wenn große Teile der Bevölkerung den Markt zeitlich kaum nutzen können, sollte geprüft werden, ob eine Anpassung sinnvoll ist.

Ziel war es, die Attraktivität des Wochenmarktes zu stärken, neue Besuchergruppen zu erreichen und die Innenstadt insgesamt zu beleben.

So war die Beratung im Rat

In der Ratssitzung wurde diskutiert, dass eine Verlagerung des Wochenmarktes nur sinnvoll sei, wenn die Marktbeschicker selbst eine solche Veränderung mittragen.

Daraufhin wurde der Antrag angepasst. Statt einer direkten Prüfung alternativer Zeiten wurde zunächst die Zustimmung der Marktbeschicker als erste Voraussetzung aufgenommen.

Ergebnis

Der geänderte Antrag wurde im Rat der Stadt Selm einstimmig beschlossen. Damit wurde die Verwaltung offiziell beauftragt, zunächst zu prüfen, ob eine mögliche Verlegung des Wochenmarktes grundsätzlich auf Zustimmung der Marktbeschicker trifft.

Erst auf Grundlage dieser Rückmeldungen sollte in einem zweiten Schritt bewertet werden, ob eine tatsächliche Verlagerung organisatorisch, rechtlich und praktisch umsetzbar ist.

Im politischen Raum wurde zwischenzeitlich darauf verwiesen, dass einzelne Marktbeschicker einer Veränderung kritisch gegenüberstehen. Eine offizielle Vorstellung der Prüfergebnisse im zuständigen Ausschuss für Feuer- und Zivilschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist jedoch bis heute nicht erfolgt.

Aus unserer Sicht ist der ursprüngliche Prüfauftrag damit noch nicht vollständig abgearbeitet. Der Rat hat einen klaren Prüfauftrag beschlossen, der auch eine transparente Rückmeldung in den politischen Gremien umfasst. Eine abschließende politische Bewertung oder Entscheidung auf Grundlage eines formellen Verwaltungsberichts steht daher weiterhin aus.

Abstimmung: Einstimmig beschlossen

Kurzfazit

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen und hat das Thema offiziell auf die politische Agenda gebracht. Ziel war es, den Wochenmarkt langfristig attraktiver und bürgerfreundlicher zu gestalten. Ob und in welchem Umfang Veränderungen möglich sind, ist politisch bislang jedoch nicht abschließend beantwortet.

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🟢 Schriftlich beantwortet

Resilienz kritischer Infrastruktur und Notstromversorgung in Selm

Datum: 06.01.2026 | Art: Schriftliche Anfrage | Gremium: Fachausschuss / Verwaltung

Worum ging es?

Vor dem Hintergrund des Anschlags auf das Stromnetz in Berlin haben wir eine umfassende Anfrage zur Krisenvorsorge und Resilienz kritischer Infrastruktur in Selm gestellt.

Ziel war es, Klarheit darüber zu erhalten, wie gut unsere Stadt auf länger andauernde Stromausfälle, Sabotageakte oder andere außergewöhnliche Krisensituationen vorbereitet ist.

Die Anfrage umfasste unter anderem die Themen kritische Infrastruktur, Notstromversorgung, Alarm- und Krisenpläne, Schutzmaßnahmen, Kooperationen mit Polizei, THW und Katastrophenschutz sowie die Information der Bevölkerung im Krisenfall.

Unsere Position

Krisenvorsorge ist keine theoretische Übung, sondern eine Kernaufgabe kommunaler Verantwortung. Gerade aktuelle Ereignisse zeigen, wie verwundbar moderne Infrastruktur sein kann.

Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass im Ernstfall Strukturen vorhanden sind, Kommunikation funktioniert und zentrale Einrichtungen handlungsfähig bleiben.

Ergebnis / Antwort der Verwaltung

Die Anfrage wurde schriftlich durch die Verwaltung beantwortet.

Aus der Antwort geht hervor, dass die Stadt Selm über Alarm- und Krisenstrukturen verfügt, darunter den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), Notfallinformationspunkte in den Feuerwehrhäusern sowie Notstromversorgung für zentrale Einrichtungen wie Feuerwehrstandorte und das Amthaus.

Ebenso bestehen abgestimmte Strukturen mit Kreis, Feuerwehr, THW und weiteren Akteuren. Die Bevölkerung soll im Ernstfall unter anderem über Sirenen, Lautsprecherfahrzeuge, Notfallinformationspunkte sowie alternative Kommunikationsmittel informiert werden.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass sicherheitsrelevante Details bewusst nicht öffentlich gemacht werden. Außerdem wurde mitgeteilt, dass eine gemeinsame Übung mit dem Kreis Unna bislang noch nicht stattgefunden hat, entsprechende Weiterentwicklungen jedoch laufen.

Kurzfazit

Die Anfrage hat wichtige Einblicke in die Krisenvorsorge der Stadt Selm ermöglicht. Gleichzeitig zeigt die Antwort, dass Resilienz und Katastrophenschutz ein fortlaufender Prozess bleiben und regelmäßig weiterentwickelt werden müssen.

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⚪ Zurückgezogen

Öffentliche Fördermittelübersicht für Selm

Datum: 01.12.2025 | Art: Prüfantrag | Gremium: Rat der Stadt Selm

Worum ging es?

Ziel des Antrags war die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Fördermittelübersicht für die Stadt Selm. Bürger sollten nachvollziehen können, welche Fördermittel die Stadt erhält, aus welchen Programmen diese stammen und für welche Projekte sie eingesetzt werden.

Zusätzlich sollte die Übersicht auch als Instrument zur besseren Haushaltssteuerung dienen.

Unsere Position

Öffentliche Mittel müssen auch öffentlich nachvollziehbar sein. Eine Fördermittelübersicht schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen in Verwaltung und Politik und kann zugleich helfen, Projekte besser zu priorisieren.

Gerade in einer angespannten Haushaltslage ist es wichtig zu sehen, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden, welche Eigenanteile entstehen und wo Fördermittel strategisch zur Entlastung des Haushalts beitragen können.

So war die Beratung im Rat

Im Rat wurde erläutert, dass eine solche Übersicht nicht nur Transparenz für Bürger schafft, sondern auch einen internen Lerneffekt für die Verwaltung erzeugen kann.

Zudem wurde angeregt, den ursprünglichen Beschlussvorschlag anzupassen. Statt einer vollständigen Rückschau sollten nur laufende Projekte berücksichtigt werden. Ergänzend sollten Informationen zur geplanten Projektdauer, zum städtischen Eigenanteil sowie ein standardisierter Verwendungszweck aufgenommen werden.

Aus dem Rat wurde die Frage gestellt, welchen praktischen Mehrwert eine solche Übersicht habe. Als Alternative wurde vorgeschlagen, zweimal jährlich eine Übersicht über aktuelle Fördermittel als Sitzungsvorlage im Rat bereitzustellen, da diese bereits über das Bürgerinformationssystem öffentlich zugänglich sind.

Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass eine zentrale und leicht auffindbare Darstellung grundsätzlich sinnvoll erscheint. Am Ende wurde der Vorschlag aufgegriffen, die Informationen künftig über bestehende Ratsunterlagen zugänglich zu machen.

Ergebnis

Der Antrag wurde nach der Diskussion durch den Antragsteller zurückgezogen.

Kurzfazit

Das Thema Transparenz bei Fördermitteln wurde in die politische Diskussion eingebracht. Eine vollständige öffentliche Fördermitteldatenbank wurde nicht umgesetzt. Stattdessen wurde auf bestehende Informationswege über das Bürgerinformationssystem verwiesen.

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Transparenz statt Hinterzimmer

Wir stehen für nachvollziehbare Politik, offene Diskussionen und sachliche Entscheidungen. Nicht jeder Antrag findet eine Mehrheit. Nicht jede Anfrage führt sofort zu einer Veränderung. Aber politische Arbeit bedeutet auch, Themen sichtbar zu machen, Diskussionen anzustoßen, Verwaltungshandeln kritisch zu begleiten und konkrete Alternativen aufzuzeigen.

Unsere Initiativen zeigen, wofür wir stehen: verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld, Transparenz, faire Lastenverteilung, bürgernahe Politik und konstruktive Vorschläge statt bloßer Kritik.