Erst die Zahlen dann der Kauf

Haus Dörlemann: Erst die Zahlen, dann der Kauf

Fraktion FDP # Stark für Selm beantragt Ratsvorbehalt beim Erwerb der Fläche hinter Haus Dörlemann

Für den Kauf einer Fläche hinter Haus Dörlemann in Bork stehen im Nachtragshaushalt 2026 217.000 Euro bereit. Gekauft ist die Fläche noch nicht. Seit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 1. Oktober steht aber fest, dass das Projekt, für das sie gedacht ist, um ein Vielfaches teurer wird als bisher angenommen. Die Planungen ruhen. Die Fraktion FDP # Stark für Selm hat deshalb beantragt, dass der Rat selbst über den Kauf entscheidet, und zwar auf Grundlage der aktuellen Zahlen.

Worum geht es?

Haus Dörlemann an der Hauptstraße 36 gehört der Stadt seit 2020. Dort soll ein Begegnungszentrum für Bork entstehen, ein Ort für Vereine, Veranstaltungen und das Miteinander im Stadtteil. Seit März 2026 arbeitet ein Planungsbüro an einem Konzept. Mit dem Nachtragshaushalt 2026 hat die Ratsmehrheit zusätzlich 217.000 Euro für den Erwerb der angrenzenden Fläche eingeplant. Ein Kaufbeschluss liegt bisher nicht vor.

Wichtig ist dabei: Ein Haushaltsansatz erlaubt der Verwaltung eine Ausgabe, er verpflichtet sie aber nicht dazu. Ob gekauft wird, ist also noch offen.

Was hat sich geändert?

Als der Rat 2022 die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für Bork beschloss, wurden die Kosten für das Begegnungszentrum auf 495.000 Euro geschätzt. Im Haupt- und Finanzausschuss am 1. Oktober 2026 nannte der Bürgermeister nun drei bis vier Millionen Euro. Das ist das Sechs- bis Achtfache.

Selbst wenn die Städtebauförderung wie geplant 60 Prozent übernimmt, bleibt für Selm ein Eigenanteil von 40 Prozent. Das wären 1,2 bis 1,6 Millionen Euro. Diesen Betrag kann der Haushalt derzeit nicht tragen. Damit ist offen, ob das Begegnungszentrum in absehbarer Zeit überhaupt gebaut wird und ob die Fläche dafür gebraucht wird.

Unser Antrag

Die Fraktion FDP # Stark für Selm beantragt, dass der Rat beschließt:

  1. Der Rat behält sich die Entscheidung über den Erwerb der Fläche hinter Haus Dörlemann vor. Die im Nachtragshaushalt 2026 veranschlagten Mittel bleiben unberührt.
  2. Vor einer Entscheidung legt die Verwaltung schriftlich dar, welchem Zweck die Fläche dient, solange die Planungen ruhen, welche Folge- und Nebenkosten entstehen und wie der städtische Eigenanteil für das Gesamtprojekt finanziert werden soll.
  3. Bis der Bericht zu unserem Prüfantrag über das städtische Vermögen vorliegt, gilt der Vorbehalt für jeden Grundstückserwerb, der nicht unmittelbar einer Pflichtaufgabe der Stadt dient.
  4. Hält die Verwaltung einen Erwerb für unaufschiebbar, unterrichtet sie den Rat unverzüglich.

Warum dieser Antrag?

Die Gemeindeordnung NRW gibt eine klare Richtung vor: Eine Stadt soll Grundstücke und andere Vermögenswerte nur erwerben, wenn sie diese für ihre Aufgaben braucht. Im Ausschuss hieß es, die Fläche könne notfalls als Bauland weiterverkauft werden. Das zeigt eher, dass der Bedarf derzeit nicht feststeht. Bei einem späteren Weiterverkauf wären zudem die Nebenkosten des Erwerbs verloren.

Hinzu kommt die Haushaltslage. Selm befindet sich in der Haushaltssicherung, die Schulden liegen bei rund 111 Millionen Euro. Freiwillige Leistungen wie die Vereinsförderung stehen auf dem Prüfstand. In dieser Lage sollte die Stadt kein zusätzliches Vermögen kaufen, solange nicht klar ist, wofür sie es braucht. Deshalb haben wir parallel einen Prüfantrag eingebracht, der untersucht, welches städtische Vermögen für die Aufgaben der Stadt nicht benötigt wird.

Das Thema ist für uns nicht neu. Bereits im Juni haben wir die Verwaltung zum Stand des Begegnungszentrums befragt. In unserer Rede zum Nachtragshaushalt im Juli haben wir darauf hingewiesen, dass die 217.000 Euro eingeplant wurden, bevor Gesamtkosten und Förderung geklärt waren. Die Zahlen aus dem Ausschuss bestätigen diese Sorge.

Kein Nein zu Bork

Unser Antrag richtet sich nicht gegen das Begegnungszentrum. Der Bedarf an Räumen für Vereine und Veranstaltungen in Bork ist real, und das Projekt stellen wir nicht grundsätzlich infrage. Auch der Haushaltsbeschluss bleibt bestehen, das Geld bleibt veranschlagt. Zusätzliche Kosten entstehen durch den Antrag nicht.

Es geht um die Reihenfolge: Erst müssen Zweck, Kosten und Finanzierung auf dem Tisch liegen, dann kann der Rat verantwortlich entscheiden. Sollte der Kauf eilig werden, etwa weil es weitere Interessenten gibt, kann der Rat kurzfristig in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

Wie geht es weiter?

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung des Rates beraten werden. Wir berichten hier über das Ergebnis. Fragen oder Hinweise zum Thema? Schreiben Sie uns gern über unser Kontaktformular.

Fraktion FDP # Stark für Selm | Heiko Buchalik | Joachim Andrös

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