Städtische Liegenschaften: Bestandsaufnahme statt Ausverkauf

Städtische Liegenschaften: Bestandsaufnahme statt Ausverkauf

Fraktion FDP # Stark für Selm beantragt Prüfung, welche Grundstücke und Gebäude die Stadt nicht mehr braucht

Wenn eine Stadt sparen muss, schaut sie meist zuerst auf ihre Ausgaben. Mindestens genauso wichtig ist aber die Frage, was sie besitzt und was dieser Besitz jedes Jahr kostet. Die Fraktion FDP # Stark für Selm hat deshalb einen Prüfantrag eingebracht: Die Verwaltung soll darlegen, welche städtischen Liegenschaften in Selm noch für öffentliche Aufgaben gebraucht werden und welche nicht.

Worum geht es?

Die Stadt Selm besitzt bebaute und unbebaute Grundstücke und Gebäude. Viele davon dienen wichtigen Aufgaben, etwa als Schule, Kita, Feuerwehrgerätehaus oder Verwaltungsgebäude. Bei anderen ist das weniger klar. Jedes Gebäude verursacht laufende Kosten für Energie, Versicherung, Verkehrssicherung und Instandhaltung, auch dann, wenn es kaum oder gar nicht genutzt wird.

Eine vollständige und öffentlich nachvollziehbare Übersicht darüber, welche Liegenschaften die Stadt hat, wie sie genutzt werden und was sie kosten, liegt dem Rat bisher nicht vor. Genau diese Grundlage braucht es aber, um sachlich über Einsparungen zu sprechen.

Unser Antrag

Die Verwaltung soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Beschluss dem Haupt- und Finanzausschuss schriftlich darlegen:

  1. welche Grundstücke und Gebäude der Stadt gehören, jeweils mit Lage, Größe, Buchwert und derzeitiger Nutzung,
  2. welche dieser Liegenschaften die Stadt für ihre Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt,
  3. welche jährlichen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, welcher Sanierungsbedarf und welche vertraglichen Bindungen, Förderbindungen oder Rechte Dritter für diese Liegenschaften bestehen,
  4. wie sich ein Verkauf zum vollen Wert, ein Erbbaurecht und eine Vermietung wirtschaftlich gegenüberstehen, auch mit der Auflage, die bisherige Nutzung zu erhalten.

Über die Verwertung einzelner Liegenschaften entscheidet am Ende der Rat. Angaben zu Verkehrswerten werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgelegt, damit die Verhandlungsposition der Stadt nicht geschwächt wird.

Warum dieser Antrag?

Die Gemeindeordnung NRW verpflichtet die Stadt, sparsam und wirtschaftlich zu handeln. Dazu gehört auch, das eigene Vermögen regelmäßig darauf zu prüfen, ob es noch gebraucht wird. Vermögen, das die Stadt in absehbarer Zeit nicht benötigt, darf sie nach der Gemeindeordnung veräußern, in der Regel nur zu seinem vollen Wert.

Ein Verkauf bringt Geld in die Kasse und kann helfen, die Kassenkredite der Stadt zu verringern. Noch wichtiger ist aber der dauerhafte Effekt: Jede Liegenschaft, die keine Aufgabe mehr erfüllt und trotzdem bewirtschaftet werden muss, belastet den Haushalt Jahr für Jahr. Fallen diese Kosten weg, entlastet das den Haushalt nachhaltig.

Selm befindet sich in der Haushaltssicherung. Die Schulden liegen bei rund 111 Millionen Euro, Vereinsförderung und andere freiwillige Leistungen stehen auf dem Prüfstand. Wer von Bürgerinnen, Bürgern und Vereinen Einschnitte verlangt, muss auch beim eigenen Vermögen genau hinschauen.

Das Beispiel Haus Dörlemann

Wie wichtig diese Prüfung ist, zeigt Haus Dörlemann in Bork. Der geplante Umbau würde nach Angaben des Bürgermeisters drei bis vier Millionen Euro kosten. Den städtischen Eigenanteil von 40 Prozent kann der Haushalt derzeit nicht tragen, die Planungen ruhen.

Unser Ziel ist dabei ausdrücklich nicht, Bork einen Treffpunkt zu nehmen. Im Gegenteil: Der Bericht soll auch Wege aufzeigen, wie Gaststätte und Saal als Treffpunkt für Bork erhalten bleiben können, ohne dass die Stadt die gesamte Sanierungslast allein tragen muss. Ein Erbbaurecht oder eine Vermietung mit der Auflage, die bisherige Nutzung fortzuführen, können solche Wege sein. Parallel haben wir beantragt, dass der Rat über den geplanten Kauf der Fläche hinter Haus Dörlemann selbst entscheidet.

Kein Ausverkauf

Der Prüfantrag verfolgt nicht das Ziel, städtisches Eigentum pauschal zu verkaufen. Er verlangt eine sachliche Bestandsaufnahme. Auf dieser Grundlage kann der Rat in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine Liegenschaft im Eigentum der Stadt bleibt, vermietet, im Erbbaurecht vergeben oder verkauft wird. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Prüfung nicht, denn die meisten Daten liegen in der Anlagenbuchhaltung der Stadt bereits vor.

Wie geht es weiter?

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung des Rates beraten werden. Wir berichten hier über das Ergebnis. Fragen oder Hinweise zum Thema? Schreiben Sie uns gern über unser Kontaktformular.

Fraktion FDP # Stark für Selm | Heiko Buchalik | Joachim Andrös
SOLIDE FINANZEN. STARKE ZUKUNFT.

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